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18.01.2022

atomstopp: Massive Unterversicherung von AKW widerspricht der Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie
Atomkraftwerke sind weltweit kategorisch und drastisch unterversichert. Störfälle, wie sie die Atomindustrie bereits mannigfach bis hin zu den GAUs in Fukushima oder Tschernobyl verursacht hat, haben volkswirtschaftlich ruinöse Schäden zur Folge. Dass nun genau diese Technologie in die EU-Taxonomie, also in den Kriterienkatalog für förderungsfähiges Wirtschaften im Sinne der Nachhaltigkeit aufgenommen werden soll, stellt unter diesem Aspekt eine nicht hinnehmbare Diskrepanz dar.



»Zwar hat die Kommission in ihrem Silvester-Vorschlag für eine atomare Taxonomie-Verordnung einige, leider aber zahnlose Konditionen für Kraftwerksbetreiber eingebaut, jeglicher Anspruch auf Haftpflicht für AKW-Betreiber bleibt jedoch gleich ausgespart. Es sollte aber eine Mindestanforderung sein, wenn eine Energiequelle als nachhaltig bewertet werden darf, dass diese auch ausreichend versicherbar ist! Was augenscheinlich nicht der Fall ist, hat doch das französische Institut für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (IRSN) nach der Katastrophe in Fukushima für einen vergleichbaren Atomunfall in Frankreich Kosten von bis zu 430 Milliarden Euro errechnet, die aktuell versicherte Schadenssumme beträgt aber gerade mal 0,7 Milliarden! Und gerade Frankreich, mit seinen 56 Meilern ist der Treiber hinter dem Greenwashing von Atomkraft. Dafür hat sich Präsident Macron unverhohlen zum Propagandisten gemacht!«, warnen Gabriele Schweiger und Roland Egger von atomstopp_oberoesterreich.

»Auch kein anderer Atomstaat hat seine AKW auch nur annähernd ausreichenden versichert. Wir fordern deshalb: Für den Fall, dass die Mehrheit der EU-Staaten der Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie zustimmt, muss die Österreichische Bundesregierung schon jetzt, in der ihr zustehenden Stellungnahme bis zum 21. Jänner 2022 darauf bestehen, dass eine Klausel für eine angemessene und einheitliche Haftpflichtversicherung für AKW_Betreiber in die Verordnung einfließt«, kündigen Schweiger und Egger einen dringenden Appell an die Österreichische Bundesregierung an.

»Mit dem vorliegenden Vorschlag werden sich die nationalen Atomlobbyisten leichttun. Selbst den marodesten Meilern werden sie es verstehen, eine Berechtigung auf Laufzeitverlängerung zurecht zu fabulieren. Klare Zahlenvorgaben für angemessene Schadenssummen und daraus resultierende Haftpflichtprämien können hingegen nicht leichtfertig weggerechnet werden«, betonen Schweiger und Egger.

Seit mehreren Jahren beschäftigen sich EU-Parlament und EU-Kommission auf Initiative von atomstopp und rund 23.500 Unterzeichner_innen mit der Forderung nach einer adäquaten Haftpflichtversicherung für AKW-Betreiber. Mit durchaus großem Verständnis für das Anliegen, wie Schweiger und Egger berichten: »Sowohl Parlament als auch Kommission setzten sich eingehend damit auseinander, Studien wurden in Auftrag gegeben. Erkenntnisse daraus und bisheriger Verhandlungsstand: Die Notwendigkeit einer Verbesserung des Ist-Zustands in Sachen Schadensdeckung sei in hohem Maß unbefriedigend, es bestehe Verbesserungs- u. Handlungsbedarf.«

»Wir sehen gerade die Taxonomie-Verordnung als geeigneten Markstein, um endlich klare Bedingungen festzuschreiben. Wie alle anderen Energieerzeuger haben auch Atomkonzerne für einen ausreichend versicherten Schutz für Umwelt und Bevölkerung zu Sorgen. Im Sinne der Zukunftsfähigkeit muss die Absicherung potenzieller Schäden im Rahmen eines Green Deals in die Kalkulationen aller Energieversorger eingepreist werden - Atomkraft darf hier keine Ausnahme bleiben!«, so Schweiger und Egger abschließend.

Rückfragehinweise:
Gabriele Schweiger 0680/33 33 625
Roland Egger 0680/23 93 019